Das Ende des Verbrennungsmotors ist besiegelt
EU-Parlament beschließt Aus für Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab 2035
Das EU-Parlament hat am 14. Februar 2023 mit 340 Ja-Stimmen ein faktisches Verbot von Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab 2035 beschlossen. Damit sollen die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor drastisch reduziert werden. Das Verbot gilt für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge.
Wer ist nervös, wer gelassen?
Die Entscheidung des EU-Parlaments hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Die Automobilindustrie, die von dieser Maßnahme besonders betroffen ist, zeigt sich besorgt. Experten befürchten, dass das Verbot zu Arbeitsplatzverlusten und einer Verlagerung der Produktion in Länder außerhalb der EU führen könnte.
Umweltschützer hingegen begrüßen die Entscheidung. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den Klimawandel. Studien haben gezeigt, dass der Verkehrssektor für einen erheblichen Anteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich ist.
Wann wird das Verkaufsverbot für Verbrennermotoren in Kraft treten?
Das Verkaufsverbot für Neuwagen mit Verbrennungsmotor tritt ab dem 1. Januar 2035 in Kraft. Es wird erwartet, dass die Umstellung auf Elektromobilität in den kommenden Jahren an Fahrt gewinnen wird.
Welche Ausnahmen gibt es?
Das Verbot gilt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. So sollen Kleinserienhersteller mit einer Produktion von weniger als 10.000 Fahrzeugen pro Jahr noch bis 2036 Neuwagen mit Verbrennungsmotoren auf den Markt bringen können. Auch für bestimmte Fahrzeugtypen, wie z. B. Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der Streitkräfte, gelten Ausnahmen.
Fazit
Die Entscheidung des EU-Parlaments ist ein Meilenstein im Kampf gegen den Klimawandel. Das Verbot von Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab 2035 wird erhebliche Veränderungen in der Automobilindustrie nach sich ziehen. Es bleibt abzuwarten, wie die Umstellung auf Elektromobilität gelingen wird und welche Auswirkungen sie auf Wirtschaft und Umwelt haben wird.
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